I. PRÄAMBEL
Die Grundsatzerklärung der Welle Holding AG + Co. KG und aller mit ihr verbundenen Unternehmen (im Folgenden Welle Gruppe) gemäß § 6 Absatz 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) dient dazu, unsere Verpflichtung zur sozialen und ökologischen Verantwortung in unseren internationalen Lieferketten zu unterstreichen.
Die zunehmende Integration der Welle Gruppe in globale Beschaffungs- und Absatzmärkte bietet Chancen und Herausforderungen zugleich: Neue Märkte werden erschlossen und so Arbeitsplätze und Wohlstand geschaffen. Gleichzeitig entstehen aber auch Risiken durch Intransparenz und die möglicherweise mangelhafte Durchsetzung von international anerkannten Menschenrechten und Umweltstandards in den Lieferketten.
Diese Erklärung bildet die Grundlage für Strategien und konkrete Maßnahmen, Risiken in unseren internationalen Lieferketten zu minimieren, ökologisch und sozial nachhaltige Praktiken zu fördern sowie das Vertrauen unserer Stakeholder – allen voran unserer Kunden – in uns zu stärken.
Wir stehen zu dieser Verantwortung als Unternehmen und wollen dafür Sorge tragen, dass auch unsere Zulieferer menschen- und umweltrechtliche Sorgfaltspflichten in angemessenen Umfang beachten.
II. UNTERNEHMENSPROFIL
Die Unternehmen der Welle Gruppe sind im Wesentlichen im Bereich Herstellung und Vertrieb von Möbeln tätig. Sie unterscheiden sich in ihren Produktprogrammen und Marktsegmenten; jedes Unternehmen tritt am Markt eigenständig auf.
Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Unternehmensgruppen: Bürstadt Furniture, Himolla, Leicht Küchen und die Paidi Gruppe. Daneben bestehen eine Vielzahl von Verwaltungsgesellschaften. Die Welle Holding AG + Co. KG mit Sitz in Paderborn, Wollmarktstr. 121, ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn (HRA 2446) eingetragen. Weiterführende Informationen können dem jeweils aktuellen Jahresabschluss des Konzerns entnommen werden.
III. ZUSTÄNDIGKEIT
Gemäß § 4 Absatz 3 LkSG wurden in den einzelnen Unternehmensgruppen Verantwortliche benannt, die die Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten (§ 3 Absatz 1) überwachen und dafür zuständig sind, diese in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen zu verankern. Die Geschäftsführung der Welle Holding AG + Co. KG lässt sich mindestens einmal jährlich über den Sachstand informieren.
IV. VORGEHENSWEISE
Um ihrer Verantwortung und den Sorgfaltspflichten nach dem LkSG nachzukommen hat die Welle Gruppe ein Risikomanagement nach dem Konzept des Verbands der deutschen Möbelindustrie und der eingerichtet, um Risiken bzgl. geltender Menschenrechte und Umweltstandards im eigenen Geschäftsbereich und im Bereich ihrer Zulieferer erkennen und beurteilen zu können.
Auf Basis der Risikobeurteilung ergreift die Welle Gruppe angemessene Maßnahmen, um menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei ihren unmittelbaren Zulieferern und bei substantiierter Kenntnis auch bei ihren mittelbarem Zulieferern vorzubeugen bzw. solche Risiken zu minimieren.
Die Welle Gruppe setzt unter anderem die folgenden Maßnahmen um:
RISIKOANALYSE
Die der Welle Gruppe zugehörigen Unternehmen nehmen eine jährliche und anlassbezogene Risikoanalyse der eigenen Geschäftsbereiche und der unmittelbaren Zulieferer sowie, wenn nötig, der mittelbaren Zulieferer vor.
Diese Risikoanalyse ist ein integrierter, systematischer und jährlich überprüfter Prozess, der die Identifizierung, Analyse und Bewertung von Risiken sowie deren Priorisierung umfasst. Die der Welle Gruppe zugehörigen Unternehmen haben einen klaren Ansatz entwickelt, um die Herausforderungen ihrer Lieferketten anzugehen. So stellen sie sicher, dass sie ihren Verpflichtungen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gerecht werden.
Die Einschätzung erfolgt systematisch bzgl. der im LkSG adressierten Rechtsgüter einmal jährlich durch Experten der Möbelbranche (z.B. Vertreter relevanter Unternehmen und Verbände). Die Experten tauschen sich über ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen aus, und passen die Risikoeinschätzung für das Risikomapping mind. jährlich den Entwicklungen innerhalb der Branche an. Der gesamte Austausch und die Begründung für die Anpassung werden dokumentiert. Sollte es darüber hinaus für die Welle Gruppe weitere relevante im LkSG adressierte Rechtsgüter geben, werden diese separat betrachtet.
Die Vorgehensweise ist im Detail wie folgt:
Risikoidentifikation: Der übergeordnete Ansatz zur Risikoidentifikation basiert auf einer systematischen Datenerfassung und -verarbeitung, die darauf abzielt, Menschenrechts- und Umweltrisiken zu ermitteln.
Risikoanalyse und -bewertung: Nach der Identifikation werden die Daten ausgewertet und gewichtet. Die Unternehmen verwenden dabei die gesetzlich vorgegebenen Kriterien für Angemessenheit, Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die oben erwähnte Einschätzung der Experten. Das Ergebnis dieser Analyse liefert Erkenntnisse über die mögliche Risikoexposition. Sollten sich bei dieser übergeordneten Einschätzung Risiken zeigen, führen die Unternehmen eine detaillierte Analyse dieser Risiken durch. Durch den Einsatz von Kontrollmaßnahmen wie beispielsweise Fragebögen oder Audits bemühen sich die Unternehmen, die Risikoexposition zu präzisieren und tatsächliche negative Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt zu identifizieren. Dadurch können die Unternehmen angemessene Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen.
Priorisierung der Risiken: Die Priorisierung der Risiken erfolgt anhand ihrer Ausprägung und der eigenen Verantwortung der Unternehmen der Welle Gruppe. Die Bewertung basiert auf Einflussvermögen und Verursachungsbeitrag.
Risikoberichte: Jährliche Risikoanalyseberichte dienen als wichtige Grundlage für Entscheidungsprozesse und ermöglichen es, proaktiv auf mögliche Risiken zu reagieren.
Unser Ansatz zur Risikoanalyse zielt darauf ab, proaktiv und verantwortungsbewusst zu handeln.
Unsere Risikoanalyse umfasst auch die Implementierung eines effektiven Beschwerdemechanismus. Dieser ermöglicht es uns, Feedback und Hinweise von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Stakeholdern entgegenzunehmen. Dadurch können wir potenzielle Risiken schneller identifizieren und angehen.
Die Unternehmen der Welle Gruppe werden den systemischen Ansatz ihrer jeweiligen Risikoanalyse kontinuierlich weiterentwickeln, so dass gewährleistet ist, dass sie nicht nur auf bereits bekannte Risiken reagieren, sondern auch in der Lage sind, auf neue Entwicklungen flexibel zu reagieren. Dieser umfassende Ansatz ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Verpflichtung zur sozialen Verantwortung und Nachhaltigkeit in unserer Lieferkette.
PRÄVENTIONSMASSNAHMEN
Diese Grundsatzerklärung dient dem Ziel, transparente und verantwortungsvolle Lieferketten sicherzustellen. Die Unternehmen der Welle Gruppe setzen umfassende Präventionsmaßnahmen um, um sicherzustellen, dass ihre Werte und Standards entlang der gesamten Lieferkette eingehalten werden. Diese Maßnahmen sind von entscheidender Bedeutung, um potenzielle Risiken zu minimieren. So werden unter anderem Lieferketten umfassend dokumentiert.
Die Beziehungen zu den Zulieferern basieren auf offener Kommunikation und Transparenz.
Die Unternehmen der Welle Gruppe sind davon überzeugt, dass Schulung und Aufklärung der Schlüssel zur Schaffung von ethischen, verantwortungsvollen Lieferketten sind. Unter anderem werden Mitarbeiter der Welle Gruppe und ggf. der unmittelbaren Zulieferer hinsichtlich der Umsetzung von ethischen Grundwerten im geschäftlichen Alltag und der bewussten Wahrnehmung von Verstößen gegen diese Werte geschult
FESTSTELLUNG VON VERLETZUNGEN / ABHILFEMASSNAHMEN
Werden im Rahmen des Risikomanagements Verletzungen der menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Grundwerte festgestellt, verpflichten sich die Unternehmen der Welle Gruppe individuelle Maßnahmen zu definieren und umzusetzen, die zu einer Beendigung oder Minimierung der Verletzungen führen – ggf. auch gemeinsam mit dem unmittelbaren oder anlassbezogen auch mit dem mittelbaren Zulieferer.
WIRKSAMKEITSKONTROLLE
Die Wirksamkeitskontrolle ist ein kritischer Bestandteil der Bemühungen der Unternehmen der Welle Gruppe, soziale Verantwortung und Nachhaltigkeit in ihren Lieferketten sicherzustellen. Sie sind bestrebt, nicht nur Maßnahmen zu implementieren, sondern auch sicherzustellen, dass sie die gewünschten Ergebnisse erzielen und einen positiven Einfluss auf die sozialen und ökologischen Aspekte ihrer Lieferketten haben.
V. PRIORITÄRE MENSCHENRECHTLICHE UND UMWELTBEZOGENE RISIKEN
An die Unternehmen der Welle Gruppe werden vielfältige menschenrechtsbezogene und umweltbezogene Erwartungen herangetragen, die sowohl von ihnen selbst als auch von ihren unmittelbaren Zulieferern erfüllt werden sollen.
Dazu gehören insbesondere:
das Zahlen der Tätigkeit angemessener und den örtlichen gesetzlichen Bestimmungen entsprechender Löhne
das Vorhandensein von Arbeitsbedingungen, die den örtlichen gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitszeit entsprechen
das Verhindern jeglicher Form von Ausbeutung, Zwangsarbeit, Sklavenarbeit, Kinderarbeit, Menschenhandel, Folter, widerrechtlichem Entzug von Land
das Handeln nach den Grundsätzen der Gleichberechtigung, unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Religion, politischer Anschauungen oder Behinderung
die Beachtung der Koalitionsfreiheit
Schutz der Umwelt vor schädlichen Boden-, Gewässer- und Luftverunreinigungen
Vermeidung schädlicher Lärmemissionen und eines übermäßigen Wasserverbrauchs, z.B. durch eine den lokalen Vorschriften entsprechende Abfallentsorgung und eine effiziente Nutzung von Energie und sonstigen Ressourcen
die Beachtung des Verbotes der Ausfuhr und der Einfuhr gefährlicher Abfälle
und weitere Aspekte, die eine nachhaltige, soziale und umweltbewusste Entwicklung der Gesellschaft befördern.
VI. FESTLEGUNG DER MENSCHENRECHTSBEZOGENEN UND UMWELTBEZOGENEN ERWARTUNGEN AN BESCHÄFTIGTE
Alle Beschäftigten der Unternehmen der Welle Gruppe sind angehalten, die Sorgfaltspflichten, zu denen sich die Welle Gruppe bekennt, zu befolgen und umzusetzen.
VII. FESTLEGUNG DER MENSCHENRECHTSBEZOGENEN UND UMWELTBEZOGENEN ERWARTUNGEN AN ZULIEFERER
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben.
VIII. ERKLÄRUNG DER GESCHÄFTSLEITUNG
Diese Grundsatzerklärung wird regelmäßig und anlassbezogen den notwendigen und angemessenen Anforderungen angepasst.
IX. FRAGEN UND KONTAKT
Für Fragen zu dieser Grundsatzerklärung oder zu anderen menschenrechts- oder umweltrechtsbezogenen Themen wenden Sie sich bitte an:
Daniela Scheidsteger
CFO / Vorstand Finanzen
scheidsteger@welle-holding.de
Paderborn, den 11. Dezember 2023
Kathrin Erdmann Daniela Scheidsteger
CEO / Vorstand CFO / Vorstand